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RED DEVILS prüfen rechtliche Schritte gegen DRB-Urteil

Wie in den vergangenen Tagen bereits in den Medien zu lesen war, prüfen die RED DEVILS Heilbronn momentan, ob sie rechtliche Schritte gegen das Urteil des Deutschen Ringer-Bundes einlegen.

Dieser hatte am 31.12.2019 unter dem Aktenzeichen „023-2019 RA | DRB“ einem Protest des ASV Mainz 88 wegen einer Hautveränderung des Ringers Hammet Rüstem stattgegeben und den von Rüstem mit 4:0 gewonnenen Kampf nachträglich für den Gegner gewertet. Durch die Wertung für Mainz schieden die RED DEVILS bereits im Viertelfinale aus den Playoffs aus.

Die Unterlagen zu diesem Urteil wurden am Mittwoch an die auf Sportrecht spezialisierte Ludwigsburger Anwaltskanzlei Schickhardt übergeben.

„Wir gehen hier nicht wegen des Protests gegen den ASV Mainz vor, sondern gegen den Deutschen Ringer-Bund, da dessen Urteil unserer Meinung nach nicht rechtmäßig war“, erklärt Julian Reuter, der bei den RED DEVILS seit Jahresbeginn für Organisation und Sponsoring zuständig ist.